Prozesserklärung von Jan R.

Einleitung

Mir ist, soweit ich mich erinnern kann, schon immer klar gewesen, dass ich mich niemals an einem wie auch immer gearteten Krieg beteiligen würde. Es bestand nie ein Zweifel daran, dass ich meine Arbeitskraft in dem von mir verlangten Jahr zum Nutzen der Allgemeinheit, sozial verantwortungsvoll, nach Möglichkeit pazifistisch ausgerichtet und vor allem unter dem Grundsatz, anderen Menschen zu helfen einsetzen wollte. Die Sache war klar, ich hatte mich irgendwann für einen Platz im Rettungsdienst entschieden, freute mich darauf und hätte wahrscheinlich ohne Murren den Zivildienst abgeleistet. Wenn mir nicht kurz vor der Erfassung ein Bekannter über den Weg gelaufen wäre und durch seine konsequente Verweigerung mich dazu anregte, die in meiner persönlichen Umgebung postulierte pazifistische und humanistische Ausrichtung des ZD zu hinterfragen.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: ich stellte fest, dass der ZD nicht nur meine Erwartungen nicht erfüllte. Nein, ich musste feststellen, dass er bei Licht betrachtet nichts anderes war als der Dienst, dessen Ableistung für mich nie in Frage kam: der Dienst bei der Bundeswehr. Damit war schon zum Zeitpunkt meiner Erfassung der Weg festgelegt: die gute Alternative hatte sich als das entpuppt, was ich aus tiefer Überzeugung ablehne, in der Konsequenz stellte sich nur noch die Frage, mit welchen Mitteln ich die Erfüllung der Wehrpflicht umgehen würde.

Das, was ich im Folgenden sagen werde, ist keine Entschuldigung, ich wüßte auch nicht, wofür. Denn obwohl ich mir immer wieder überlege, ob dies wirklich der richtige Weg ist, kann ich für mich keine Alternative erkennen Es kann nur der Versuch einer Erklärung sein, warum ich der Wehrpflicht nicht Folge leisten kann und deswegen gegen Gesetze verstoße.


BW

Das Militär ist einzig und alleine dazu da, Menschen zu töten und Konflikte gewaltsam zu lösen. Es kann aber nach meiner Auffassung niemals eine gewaltsame Lösung eines wie auch immer gearteten Konfliktes geben. Vielmehr bin ich zutiefst davon überzeugt, daß sich Probleme nur auf der Basis von Sachargumenten lösen lassen. Gewalt zieht immer stärkere Gegengewalt nach sich und führt so zu einer Eskalation. Im Laufe meiner Entwicklung zu dem was ich heute bin, mußte ich immer wieder erleben und beobachten, daß Gewalt – vom privaten Bereich angefangen bis hin zu zwischenstaatlichen Beziehungen – auf keinen Fall ein Problem dauerhaft löst. Auch wenn ein Konflikt auf gewaltsamen Weise gelöst zu sein scheint, ist die Ursache des Konfliktes nicht beseitigt, es ist nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer weiteren Auseinandersetzung kommt, denn das Ziel eines Konfliktes kann niemals von den Mitteln getrennt werden und so kann es auch keinen durch Waffen erzwungenen wirklichen Frieden geben. Im Zuge meiner politischen Aktivitäten gerade auf Demonstrationen konnte ich besonders gut die Auswirkungen fast schon militärischer Gewalt und des law-and-order Prinzips erkennen. Gelöst wurden die anstehenden Probleme so übrigens nie und beide Seiten nahmen stets den grundsätzlich defensiven Charakter ihrer Aktionen für sich in Anspruch.

Ich halte es für abwegig, an dieser Stelle von einem Notwehrrecht eines Staates auszugehen. Staaten sind mehr oder weniger konstruierte Gebilde, die als solche keine Eigenschaften wie eine Individualität haben, die ihnen zu so einem Recht verhelfen würden. Der Einzelne kann für sich bestimmen, in einer Notwehrsituation zu sein, ein Staat kann das nicht.

Die Bundeswehr betont immer wieder, Politik und Diplomatie sein "nur dann handlungsfähig, wenn die eigene Position auch durch die Fähigkeit, sich zu verteidigen, glaubwürdig begründet ist" [1] Überträgt man dies auf den privaten Bereich, so wird die dahinterstehende Mentalität deutlich: Nur wenn ich bereit bin, meinen Nachbarn zu töten und ihm das auch signalisiere, kann ein gutes partnerschaftliches Miteinander entstehen. Was im privaten Bereich aus gutem Grund streng verboten ist, scheint auf staatlicher Seite als Mittel der Wahl zu gelten.

Es gibt für mich keinen Unterschied zwischen dem Töten im Krieg und dem vorsätzlichen Töten im Frieden. Wenn ein Mensch einen anderen vorsätzlich tötet, so muß er vor dem Staat jedoch mit einer schweren seelischen Abartigkeit oder mit der von ihm verlangten soldatischen Tugend aufwarten, um nicht bestraft zu werden.

Gerade die Berufung auf die Menschenrechte, die in der letzten Zeit immer wieder als Rechtfertigung für deutsche Kriegsbeteiligungen angeführt werden, kann ich nicht akzeptieren. Es kann nicht sein, unter Hinweis auf verletzte Menschenrechte, genau diese mit den Füßen zu treten. Es gibt für mich keinen Rechtfertigungsgrund, einen anderen Menschen zu töten. Deshalb ist es für mich überhaupt kein Unterschied, ob ein Krieg nun Angriffs- oder Verteidigungskrieg genannt wird. Für den Menschen, der unter dem Krieg leidet, ist das selbst dann völlig gleich, wenn man einmal den Verteidigungskrieg als tatsächliche Verteidigung akzeptiert. Tatsächlich wird der Verteidigungscharakter eines Krieges aber nicht im Kampf, sondern von der Propaganda hergestellt und aufrechterhalten; seit der Einführung der Öffentlichen Meinung in die Planungen der Militärs hat es keinen Krieg gegeben, der nicht von allen Beteiligten als Verteidigungskrieg ausgegeben wurde.

Betrachte ich nun die 'Verteidigungs'kriege der letzten Jahre, so komme ich zu dem entsprechenden Ergebnis: Die Verteidigung der USA in Ägypten, Kuba, Vietnam, Nicaragua, Iran, Irak, Somalia oder am Balkan kann eigentlich am besten mit Imperialismus umschrieben werden; der Versuch der BRD, solche Art der Verteidigung im Irak, Somalia und am Balkan in zunehmender Ausprägung auch zu betreiben, hätte dann die bewußte Reimperialisierung zum Ziel. [2]

Kaum noch in der Klarheit der Aussage diesbezüglich zu übertreffen sind dann auch die Verteidigungspolitischen Richtlinen von 1992, wenn dort von der "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt" [3] die Rede ist. Der damalige Generalinspekteur Klaus Neumann nannte den Kolonialkrieg gegen die Herero 1904 – 1907 im damaligen Deutsch-Südwestafrika (von 80000 Herero überlebten etwa 15000) und die Intervention in China nach dem Boxer-Aufstand als Vorbild für die heutigen Auslandseinsätze. [4]

Daß dies der Bevölkerung nicht auf einen Schlag zugemutet werden kann, ist klar. Deshalb wird seit einigen Jahren in immer kürzeren Abständen durchgeführt, was wenige Monate zuvor noch entrüstet zurückgewisen wurde: Kohl versprach, keine Soldaten dort einzusetzen, wo einst die Wehrmacht wütete, dann sollten in Jugoslawien zwar keine Bodentruppen, wohl aber Flugzeuge und Schiffe eingesetzt werden. Danach nur Sanitäter, keine Kampftruppen, dann Truppen nur in Kroatien, nicht in Bosnien, aber immer im Auftrag der UN. Irgendwann ging es in erster Linie nur noch um die Stärke der Truppe, die ohne UN-Mandat im Kossovo stationiert wird, ohne großes Aufsehen zu erregen wurde in diesem Zusammenhang von einer Mobilmachung gesprochen. Seit dem 24.3.99 [5] führte die Bundeswehr in der NATO einen Angriffskrieg gegen Jugoslawien. Mittlerweile ist das Kosovo praktisch ein NATO-Protektorat, die Gründe, die hauptsächlich ins Feld geführt wurden haben sich als mindestens nicht nachweisbar (Massaker von Racak [6], Massaker von Rugovo [7], KZ von Pristina[8], Ethnisch bestimmte Markierung von Wohnungen [9]), bewußte Fälschung  (Hufeisenplan) [10] oder Provokation der NATO (Annex B des Rambouillet-Vertrages) [11] herausgestellt. Bei zeitweise angeblich 500.000 massakrierten Albanern wurden nach dem Einmarsch der NATO etwa 2100 Leichen gefunden, die im fraglichen Zeitraum ermordet wurden, die meisten davon in Einzelgräbern. [12] Es wurden massiv von den UN geächtete Waffen wie Clusterbomben [13] und plutoniumhaltige[14] DU-Geschosse[15] eingesetzt, die verfolgte Strategie genügt der ökologischen Kriegsführung, Jugoslavien ist durch freigesetzte Chemikalien weiträumig verseucht worden und wären nach hiesigen Maßstäben unbewohnbar. [16] Das Land ist verwüstet, der Krieg hat hauptsächlich die Menschen getroffen, zu deren Schutz er angeblich angezettelt wurde, der Einsatz verstieß gegen das Völkerrecht [17] das internationale Vertragsrecht>[18] , 2+4-Vertrag[19] , das Grundgesetz[20] , die UN-Charta[21] , den NATO-Vertrag[22] . Zudem ist es absolut nicht einhellige Meinung, dass dieser Konflikt nicht unmilitärisch hätte gelöst werden können. Nur wurden dazu keine wirklichen Versuche unternommen und die NATO als treibende Kraft ist dazu ja auch überhaupt nicht in der Lage. [23]

Das alles im Namen von Menschen, die davon offensichtlich nichts haben und auch nie etwas hätten haben können. Prof. Michael Klare, Militärwissenschaftler: "Das Kosovo ist Opfer all dieser amerikanischer Anstrengungen, die stattgefunden haben. Das heißt: Das Thema Kosovo kam in dem Moment auf die Tagesordnung, als Mister Clinton eine große Demonstration in Sachen NATO-Strategie suchte. Das hätte sonstwo stattfinden können."[24] Prof. Ernst-Otto Czempiel: "Gescheitert ist die Konferenz nicht an der Autonomieregelung, sondern an der gar nicht dazugehörigen Forderung der NATO, ohne UN-Mandat als Besatzungstruppe  ...] eingelassen zu werden. Und wenn ich so eine Forderung nachschiebe ...] dann muß ich damit rechnen, dass mein ganzer Erfolg zusammenbricht."[25] Bereits 1993 legte Bill Clinton fest: "Die NATO soll die Entscheidungskriterien für die UN festlegen, nicht umgekehrt" [26] General Helmut Harff, 1. Befehlshaber der deutschen KFOR-Truppe nannte den Krieg "unmoralisch und falsch" [27]

Norma Brown: "Bis zum Beginn der NATO-Luftangriffe gab es keine humanitäre Krise ...] Tatsache ist: Jeder wusste, dass es zu einer humanitären Krise kommen würde, wenn die NATO bombardiert." [28]

Willi Wimmer (CDU), OSZE-Vizepräsident meinte, der Kosovo-Krieg sei wie der erste und zweite Weltkrieg ein "ordinärerAngriffskrieg" gewesen, der sowohl gegen internationales als auch gegen deutsches Recht verstoßen habe. [29]

Lageanalyse des AA vom 19.3.99: "UNHCR schätzt, dass bisher lediglich etwa 2000 Flüchtlinge im Freien übernachten müssen. Noch ist keine Massenflucht in die Wälder zu beobachten. Von Flucht, Vertreibung und Zerstörung im Kosovo sind alle dort lebenden Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betrofen" [30]

Lagebericht der Nachrichtenoffiziere des Bundesverteidigungsministeriums vom 23.3.99 15:00: "Das Anlaufen einer koordinierten Großoffensive der serisch-jugoslawischen Kräfte gegen die UCK im Kosovo kann bislang nicht bestätigt werden." [31]

Einen halben Tag später begann der erste bundesdeutsche Angriffskrieg [32] , um diese nicht feststellbare Großoffensive der jugoslawischen Armee zu beenden.

Langzeitgefährdungen durch Blindgänger, Uran- und Plutoniumstaub sowie freigesetzte giftige Chemikalien scheint es nach wie vor nur für die eingesetzten NATO-Truppen zu geben, nicht jedoch für die dort lebende Bevölkerung.

Konsequenterweise kommt das AG Tiergarten  am 2.3.00 zu dem Schluß: "Wären die angesprochenen Soldaten der Bundeswehr dem Aufruf  zur Fahnenflucht] gefolgt, so hätten sie sich weder wegen Fahnenflucht noch wegen Gehorsamsverweigerung strafbar gemacht. Die Tatbestände der Gehorsamsverweigerung und der Fahnenflucht waren nicht eröffnet, weil der Einsatz der Bundeswehr gegen die Bundesrepublik Jugoslawien rechtswidrig war." [33]

Mittlerweile vertritt selbst die Parlamentarische Versammlung der NATO die Auffassung, die Situation sei von der UCK bewußt eskaliert worden, um die NATO zu einer Intervention zu bewegen. [34]

Interessanterweise scheint die einzige Lehre aus dem mittlerweile wohl offenkundig gescheiterten Schlichtungsversuch im Kosovo zu sein, die deutsche Militärtaktik auf ausgerechnet diesen grandios fehlgeschlagenen Typ der militärischen Kriesenintervention zu verlegen.

Ich kann nicht erkennen, dass das alles eine unglückliche Verkettung von Umständen sein soll, und tatsächlich: die NATO beruft sich in ihrer neuen Strategie beim Thema Selbstmandatierung ausdrücklich auf die "späteren Beschlüsse in Bezug auf Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan" [35]

Die gegen Schröder, Fischer und Scharping gestellten Strafanzeigen wegen Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges[36] , Volsverhetzung [37] und verschiedener Gewaltdelikte[38] haben noch nicht einmal zur Einleitung von Ermittlungen geführt, während konsequente Antimilitaristen mit Strafverfahren eingedeckt werden.

Tatsäch fällt es mir in den letzten Monaten immer schwerer, eine Begründung dafür zu finden, dass "unsere Jungs" als Helden und nicht als Mörder und Kriegsverbrecher behandelt werden. Zumindest eine, die nicht das Justiz- und Staatssystem in Deutschland diskreditiert.

Hätte ich mich an diesem Krieg in irgendeiner Weise beteiligt, hätte ich mit guter Chance direkt oder indirekt Freunden aus Serbien gegenübergestanden, die diesen Krieg genau so ablehnen wie ich. Auch sie wären gezwungen gewesen, gegen ihren Willen gegen mich vorzugehen.

Unterstrichen werden die erkennbaren Großmachtbestrebungen zunehmend durch Propagandaaktionen der Militärs. Was der deutschen Bevölkerung seit Bestehen der Bundeswehr alles als "Traditionspflege" verkauft wurde, ist doch ganz erheblich: Waren es zunächst nur Namen hoher Nazigeneräle, die die Kasernenmauern zierten, werden mittlerweile die bisher nur unter den Nationalsozialisten praktizierten öffentlichen Gelöbnisse aufleben gelassen. Daran hat auch der Regierungswechsel nichts grundlegendes geändert. Dazu paßt es, wenn Alfred Dregger (CDU) in einer Bundestagsdebatte von der Umwandlung der Wehrmacht in die Bundeswehr als einer "Militärreform" sprach. [39]

Für mich persönlich war der Kosovokrieg wohl ganz gut. Hatte ich am Anfang noch so meine Zweifel, ob ein militärisches Eingreifen nicht vielleicht doch manchmal gerechtfertigt sein könnte, habe ich sie nun nicht mehr. Dafür ist meine Abscheu gegen jegliches Militär umso gefestigter. Und einer verbrecherischen Kriegspolitik zu folgen, die die Situation im Kosovo mit den Verbrechen des Nationalsozialismus gleichsetzt bzw. mit dem Kampfschrei" Nie wieder Auschwitz" zum Sturm auf Belgrad mobilisiert und darüber hinaus bis heute bei diesen Formulierungen bleibt, wäre ja nun schon fast sträflich.

Das militärische System ist antidemokratisch. Soldaten sind einer ganzen Reihe ihrer Grundrechte beraubt, gerade das immanent wichtige Gehorsams- und Disziplinarsystem des Militärs scheint mir ein Relikt früherer Jahrhunderte zu sein, keineswegs jedoch ist es in Einklang zu bringen mit den Prinzipien einer freiheitlichen Grundordnung.

Auf diese Weise wird auch die Demokratisierung des Militärs verhindert, der immer wieder ein stabilisierender Faktor zugesprochen wird: Das Sagen haben auch bei der Bundeswehr eben die Zeit- und Berufssoldaten und es ist nicht nachzuvollziehen, wie recht- und machtlose Wehrpflichtige diejenigen kontrollieren könnten, denen sie unter Strafandrohung zu gehorchen haben. Es ist letztendlich noch kein Putsch durch Wehrpflichtige verhindert worden, statt dessen trägt die Wehrpflicht permanent militärisches Gedankengut in die Bevölkerung hinein. Es ist mir zumindest noch kein Fall bekannt geworden, in dem antidemokratische Regierungen die Vertreter der Wehrpflicht wegen demokratisierender Bestrebungen hat verfolgen lassen... .

Seit einigen Jahrhunderten bedienen sich Kaiser, Könige, Diktatoren und Regierungen immer wieder gerne des durch die Wehrpflicht erzwungenen Billigsoldaten. Während immer mehr demokratische Staaten auf die Wehrpflicht verzichten, wird sie in vielen Diktaturen weiterhin beibehalten. So wären etliche staatliche Auswüchse der letzten beiden hundert Jahre ohne Wehrpflicht kaum denkbar gewesen. Es klingt wie Spott, wenn trotz alledem von der "Wehrpflicht als Kind der Demokratie" [40] gesprochen wird, gerade der Art. 12a GG steht in der Tradition der Kriegs- Hilfs- und Notdienstverpflichtungen im Kaiserreich und im Nationalsozialismus. Es ist kein Zufall, daß Menschen wie Werner Weber, die die allgemeine Wehrpflicht noch 1943 "als die Krone der völkischen Hauptpflichten" [41] bezeichneten, aktiv an der Ausgestaltung des Art. 12a beteiligt waren, und ihm vorbehaltlos zustimmten.

Es ist mir persönlich auch wenig einleuchtend, warum die Volksbefragung zur Einführung dieses "Kindes der Demokratie" verboten werden mußte, nachdem sich 94% der Befragten – immerhin 8 Mio. Deutsche – dagegen ausgesprochen hatten. Die Historikerkonferenz vom 4.12.97 stellte fest: "Zur Wiederherstellung Deutschlands war die Wiederbewaffnung von den USA zur Bedingung gemacht worden, da die BRD unverzichtbarer Partner in der Führung des Kalten Krieges war" [42] Heißt Demokratie hierzulande also, dass die Amis es so wünschen?

Das BVerfG führte einmal im Bezug auf Datenschutztechnische Fragen aus: "Mit Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist." [43] Wenn nun aber derselbe Vorgang unter Verzicht auf die Anonymität und im Namen des Militärs durchgeführt wird, so scheint sich daran niemand zu stören. Das militärische System bewirkt, daß das Leben der  zwangsverpflichteten Männer "dem Wert des Lebens der anderen in Freiheit und Menschenwürde nachgeordnet wird." [44] Der Sonderstatus des Soldaten ist für mich mit einem gesunden Selbstwertgefühl genauso wenig vereinbar wie das militärische System mit der Demokratie.

Mit der Glorifizierung von "Heldentum" und physischer  Stärke sowie der Abwertung von Schwäche leistet das Militär einen nicht unerheblichen Beitrag zum Chauvinismus und einer law-and-order Mentalität, der weitverbreitete Sexismus kann in einem fast reinen Männerbund wohl kaum verwundern. Tatsächlich sind auch im Kosovokrieg wieder eine ganze Reihe von Fällen bekannt geworden, wo NATO- und auch deutsche Soldaten zur prostitution gezwungene Minderjährige mißbraucht haben.[45] Ganze drei Monate hat es von der Öffnung der Kampfverbände für Frauen an gedauert, bis die Bundeswehr ihren ersten internen Vergewaltigungsfall hatte [46] Sexualisierte Gewalt gehört eben zu militärischen Auseinandersetzungen wie das Amen in der Kirche.

Wenn in diesem Zusammenhang immer wieder von der "Schule der Nation" und "Ein Arbeiter, der gedient hat, ist ein besserer Arbeiter" gesprochen wird, klingt das fast wie Hitlers Satz "Die Erziehung hat] hre letzte Vollendung im Heeresdienst zu erhalten. Wie denn überhaupt die Militärdienstzeit als Abschluß der normalen Erziehung des durchschnittlichen Deutschen gelten soll." [47]

Für mich stellt das Militär eine der letzten großen Bastionen etlicher überholter Wertvorstellungen der letzten Jahrhunderte dar.

Ich kann nicht verstehen, wie zivilisierte und denkende Menschen noch an der militärischen Konfliktlösung festhalten können, auch wenn entgegen aller Erfahrung das Wort Krieg durch das Wort Verteidigung ersetzt wurde.

Ähnlich der Abschaffung der Sklaverei im 19. Jahrhundert, muß nun an der Abschaffung der Massenvernichtung von Menschen gearbeitet werden. Als erster Schritt dahin bietet sich die Abschaffung der Wehrpflicht an, eine ganze Reihe Europäischer Staaten hat diesen Weg bereits beschritten. So endet in Spanien die Wehrpflicht im Jahr 2003, Portugal ist auf dem besten Weg, es dem Nachbarn gleich zu tun. Frankreich hat die Aussetzung verkündet, Belgien und die Niederlande haben seit 1995 bzw. 1996 die Aussetzung vollzogen [48] . Italien will die Wehrpflicht abschaffen. [49] Luxemburg hat schon lange keine Wehrpflicht mehr [50] und Großbrittanien hat nie eine Wehrpflicht gehabt. Warum dies ausgerechnet in Deutschland nicht möglich sein soll, ist mir unverständlich.

Aber die Abschaffung der Wehrpflicht isoliert ist natürlich kein geeignetes Mittel, denn sie beschreibt nur eine quantitative Abrüstung. Was tatsächlich notwendig ist, ist eine qualitative Abrüstung, die zu einer Angriffsunfähigkeit der Bundesrepublik führen müsste. Die derzeitig diskutierte Aussetzung der Wehrpflicht würde einhergehen mit einer Aufstockung der KRK, d.h. sie bedeutet eine qualitative Aufrüstung. Individuell passt mir das natürlich, denn mein innerer Konflikt wäre dadurch aufgehoben, eine Wendung zum Guten ist das politisch betrachtet aber sicherlich nicht.

Letztendlich bleibt es dabei: Soldaten sind Mörder!


BW <-> ZD

Der Zivildienst erkennt nicht nur die Primärpflicht zum militärischen Dienst an, unterstützt diesen dadurch und ist nach dem Gesetz Erfüllung der Wehrpflicht [51] , sondern Zivildienstleistende (ZDL) sind sogar direkt in die militärische Planung einbezogen. So ist das Zivildienstgesetz (ZDG) in seiner Struktur dem Wehrpflichtgesetz angeglichen, einzelne Bestimmungen gelten für Soldaten und Zivis gemeinsam. Der zivildienstleistende Wehrpflichtige kann nach §79 ZDG im Kriegsfall zum unbefristeten Zivildienst herangezogen werden, um innerhalb der Zivilverteidigung Kriegsdienst zu leisten. Die Zivilverteidigung ist aber spätestens seit der Erfindung der modernen Kriege ein unabdingbarer Teil der gesamten militärischen Planung. [52]
Hier setzte Goebbels an, als er vom "totalen Krieg" sprach und das meinen auch die Weißbücher der letzten Jahre, wenn sie davon sprechen, daß "militärische Macht nach unserer Lebensordnung und in unserem dichtbesiedelten Land den Willen zur Selbstverteidigung nicht allein glaubhaft machen kann" [53] und ausführen "Zur Gesamtverteidigung wirken militärische und zivile Verteidigung zusammen. Sie bleibt auch unter den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein unverzichtbares Prinzip. Dieses gilt gleichermaßen im nationalen Bereich, im Bündnis und im Rahmen weiterer internationaler Verpflichtungen [...] Die Zivile Verteidigung umfaßt die Planung, Vorbereitung und Durchführung aller ziviler Maßnahmen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit erforderlich sind." [54]
Dieser Anspruch wurde auch eindrucksvoll anhand der zu den zivil-militärischen NATO-Übungen WINTEX/CIMEX mobilisierten Zivis verdeutlicht. Daß mit der "Landesverteidigung" auch out-of-area Einsätze gemeint sind, wird in der gleichen Schrift recht unzweideutig dargelegt: "Angesichts des erweiterten Aufgaben - und Einsatzspektrums und geringerer Recourcen werden die Streitkräfte verstärkt zivile Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen müssen." [55]
Wie diese "zivile Verteidigung" konkret ausgestaltet wird, dazu hat sich Dr. Steinwender,  ehemaliger Ministerialdirigent im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit geäußert: "Das Zivildienstgesetz schränkt die Regierung bei der Auswahl der Einsatzgebiete kaum ein. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung schließt nur den Waffendienst in den Streitkräften aus." [56] und Hans Iven äußerte "Die Komponente zivile Verteidigung bzw. Katastrophenschutz hat in unseren Erörterungen einen besonderen Stellenwert" [57] Heiner Geißler konkretisierte dies in einem Interview 1983: "Das kann im Verteidigungsfall bedeuten, daß der Zivildienstleistende im Luftschut" [58] "oder Feuerlöschdienst und beim Blindgängerentschärfen eingesetzt würde." [59]"daß in einem künftigen Kriege unzählige Bürger für Aufgaben des Luftschutzes und des Katastropheneinsatzes – es sei nur auf die ABC-Waffen hingewiesen – benötigt werden. Der Einsatz etwa in einem Gelände, das mit radioaktiven Strahlen verseucht ist und in dem Blindgänger liegen, ist übrigens durchaus dem Fronteinsatz gleichzusetzen. Dasselbe gilt für Seuchenlazarette oder Verkehrseinrichtungen, die – wie die Erfahrungen des letzten Krieges bewiesen hat – besonders den Tieffliegerangriffen ausgesetzt sind. Es ist daher auf Dauer kaum zu befürchten, daß sich Drückeberger in den Ersatzdienst flüchten. Einstweilen freilich scheinen sich viele Kriegsdienstverweigerer derartiger Verwendungsmöglichkeiten nicht bewußt zu sein." [60]

Auf diesen Grundgedanken baut auch das Modell eines koordinierten Sanitätsdienstes auf, das 1986 dem Verteidigungsausschuß des Bundestages von Seiten der Bundeswehr vorgestellt wurde. Der referierende Oberfeldarzt der Reserve führte aus, "Die Rettungsdienste sollten die notwendigen Personalreserven aus Zivildienstleistenden (ZDL) rekrutieren. Nach dem Vorbild der Schweiz müßte derjenige, der aus Gewissensgründen nicht zum Dienst mit der Waffe bereit ist, dem ausschließlich humanitären Zweck der Versorgung der Opfer militärischer Auseinandersetzungen zur Verfügung stehen." [61]

Kriege sind jedoch keine Naturkatastrophen, die über die Menschheit hereinbrechen wie eine Sturmflut oder ein Erdbeben, für die niemand etwas kann und wo die Beseitigung des Schadens eine selbstverständliche Pflicht eines jeden Menschen ist. Kriege sind von Menschen geplant, von Menschen angeordnet und durchgeführt und es ist eben nicht selbstverständliche humanitäre Pflicht eines jeden Menschen, diese selbstverschuldeten Schäden zu beseitigen und dadurch das Gemetzel überhaupt erst zu ermöglichen. Ich würde darüber hinaus nur scheinbar Leben retten, denn oberstes Ziel wäre es ja, Verwundete gesund genug zu machen, daß sie wieder zum Abschuß freigegeben werden können.

Es dürfte jetzt nicht mehr verwundern und allgemein kein größeres Geheimnis sein, daß es kaum Zivildienststellen gibt, deren Tätigkeiten keine direkte militärische Relevanz haben.

Insbesondere im Bezug auf meine Tätigkeiten in Krankenhäusern begegneten mir immer wieder militärische Grundbegriffe und Arbeitstechniken, die rein militärischen Charakter hatten. So lernte ich unter ständigen Beteuerungen, dies habe nichts zu sagen, den Umgang mit radioaktiv Kontaminierten, Schußverletzungen und erhielt im Kurzeinführungen in das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Haager Landkriegsordnung, die Genfer Konvention und die Abkommen von 1949, sowie den ABC Schutz [62] . Dies ließ mich zu der Überzeugung kommen, in einem Bereich zu arbeiten, der weit mehr als öffentlich zugegeben wird militärisch verplant ist, in dem gleichzeitig ein großer Teil der Zivis beschäftigt ist (1990: 93%) [63] .

Ich hätte im Kriegsfall als Zivi das unmenschliche System der Triage anzuwenden: dabei wird die medizinisch sinnvolle Vorgehensweise, sich prioritätshoch um die Schwerverletzten zu kümmern in eine militärisch sinnvolle verkehrt: es werden diejenigen zuerst versorgt, die mit dem geringsten Aufwand wieder zum Abschuß freizugeben sind. Generaloberstabsarzt Dr. Demmer: "Nach einer Mobilmachung soll ziviles und militärisches Krankenhauspersonal gemeinsam für eine klinische Versorgung genutzt und nicht mehr zwischen Soldaten und Zivilpatienten unterschieden werden." [64] Nach Planung der Bundeswehr sollen 28000 bis 56000 neue Klinikbetten für Soldaten verfügbar werden – keine kleinen Auseinandersetzungen, auf die sich die Bundeswehr da vorbereitet.

Aber auch weite Bereiche der durch Zivis geleisteten Arbeit im Umweltschutz, im Handwerk und der Verwaltung entsprechen jeweils Einsatzgebieten, für die ein dringender zivilkriegerischer Bedarf besteht (Gewässer- und Wasserschutz, allgemeine Erdarbeiten, Beseitigung von Kriegsfolgen wie Dekontamination, Reparaturarbeiten, Botengänge, Logistik usw.). In Kriegen werden außerdem in zunehmendem Maße Umweltschäden verursacht, die wieder rückgängig gemacht werden müssen, es werden immerhin mehr Tiere und Pflanzen als Menschen vernichtet.

Insofern ist der Zivildienst die Nachfolgeeinrichtung des "vaterländischen Hilfsdienstes" bzw. seit 1935 des "Reichsarbeitsdienstes".

Immer wieder konnte ich in Gesprächen mit meinen Großeltern und anderen Mitmenschen aus deren Generation feststellen, daß Kriege nur mit der Unterstützung der Bevölkerung, und gerade seit dem ersten Weltkrieg mit der Unterstützung der Zivilbevölkerung im Zivilschutz, durchgeführt werden können. Ich hörte über die Schrecken des letzten Krieges und mußte feststellen: Dies hätte nicht stattgefunden, wenn sich wenigstens ein Teil der Zivilbevölkerung verweigert hätte. Wenn ich mich als Soldat oder als Zivilist an einem Krieg beteiligte, nähme ich die gleiche Schuld auf mich, die meine Großeltern und deren Generation auf sich genommen haben, als sie im letzten Krieg kämpften. Ich müßte anderen Menschen letztendlich das wertvollste nehmen was sie besitzen und das zu nehmen kein Mensch ein Recht hat – ihr Leben. Wie ich bereits in meiner Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe betonte, ist mir im Laufe der letzten Jahre klar geworden, daß ich mich weder direkt noch indirekt mit solch einer Schuld beladen darf.

Die Verweigerung der Kriegsdienste ist in Deutschland entgegen der landläufigen Meinung, der fortdauernden Beteuerungen hoher Politiker und sogar den Äußerungen von Juristen [65] kein Grundrecht, sondern ein Straftatbestand. Dies wird schon allein daran deutlich, daß die Verweigerung jedes Kriegsdienstes wegen "Fahnenflucht" oder "Dienstflucht" verfolgt wird.

Zivildienst bedeutet also nicht, wie häufig propagiert, Friedensdienst, sondern Zivildienstleistende sind vielmehr zivil gekleidete Soldaten. Betrachtet man die Statistiken über den Anteil ziviler Kriegstoter der letzten Jahre (5% im ersten Weltkrieg, 48% im zweiten Weltkrieg, 84% im Korea Krieg, 93% im Vietnamkrieg) [66] so wird der große Personalbedarf im Zivilschutz deutlich.

Daß diese Möglichkeiten nicht nur graue Theorie sind, sondern durchaus in absehbarer Zukunft bittere Realität werden könnten, wird in der öffentlichen Diskussion zunehmend deutlich: Parallel zur fortgesetzten Militarisierung der deutschen Politik, den immer weiter gehenden out-of-area  Einsätzen unserer angeblich ausschließlich für die Landesverteidigung zuständigen Bundeswehr, wird immer wieder die Rolle der Zivis angesprochen. So wurde z.B. während des Golfkrieges öffentlich darüber nachgedacht Zivis dorthin zu schicken, um die ökologischen Folgen der Kämpfe zu beseitigen.

Meine durch das Bundesamt für den Zivildienst anerkannte Begründung, den Kriegsdienst zu verweigern, würde also durch das Ableisten des Zivildienstes ad absurdum geführt werden, basiert sie doch eben auf der Ablehnung militärischer Auseinandersetzungen insgesamt. Ich bin nicht bereit, einen Ersatz für etwas zu leisten, von dessen verbrecherischem Charakter ich überzeugt bin, ich bin nicht bereit, einen Ersatz für den von mir verlangten Mord zu erbringen.

Genau so sieht es auch mit dem sogenannten "freien Arbeitsverhältnis" nach §15a ZDG aus. Es schafft keine Alternativen, statt des geforderten Ersatzdienstes einen Ersatz-Ersatzdienst anzubieten. Von einer Freiheit des Arbeitsverhältnisses zu sprechen ist eine Frechheit, ist es doch genau so erzwungen wie Zivildienst und Militär: wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren gekündigt, so fällt der Wehrpflichtige nur in die Zivildienstpflicht zurück, hier liegt m.E. zusätzlich eine eigentlich verbotene Bestrafung des Gewissenstäters vor. Im Falle eines Krieges hat der Zivildienstverweigerer nach § 79 Nr. 6 ZDG eine Arbeit im Sanitätsbereich aufzunehmen, sonst wird er wieder Zivildienstpflichtig. [67] Dies bestätigt auch das BVerwG in seiner Entscheidung vom 4. 11. 1994: "§79 Nr. 6S. 2 ZDG stellt damit ausdrücklich klar, daß § 15a Abs. 1 S. 1 ZDG den Zivildienstverweigerer nur von der Zivildienstpflicht im Frieden freistellt." [68]

Für mich war immer klar, mich nicht an Kriegen zu beteiligen und mich ihnen entgegenzustellen zu wollen. Der Zivildienst verlangt aber die Unterstützung und Beteiligung an Kriegen, lediglich der direkte tötende Waffengebrauch wäre für mich verweigerbar. Es gibt in Deutschland keine Möglichkeit, den Kriegsdienst zu verweigern. Schon gar nicht kann ich als Wehrpflichtiger Mensch Friedensarbeit leisten. Ich würde als Wehrpflichtiger Zivi im Krieg ebenso militärisch wirksam werden, wie ein normaler Soldat.

Vor dem Hintergrund der immer weiter fortschreitenden Automatisierung der Waffen hin zur Kriegführung per Druckknopf, verblaßt auch der letzte Ansatz zur Kriegsdienstverweigerung, den das Grundgesetz verspricht: Da es eine völlig veraltete Form des Krieges vorgaukelt, in der es am Krieg beteiligte Soldaten und unbeteiligte Zivilisten gibt, kann das Recht, nur zivile Arbeit leisten zu müssen, als Recht auf Kriegsdienstverweigerung erscheinen. Doch die Waffen werden von Zivilisten hergestellt, die verwundeten Soldaten von Zivilisten Kriegsfertig gepflegt, der gesamte Krieg wird erst durch Zivilisten ermöglicht.

Besonders gut wurde dieser Komplex von Theodor Heuss auf den Punkt gebracht, als er während einer Debatte des parlamentarischen Rates zur Frage der KDV sagte: "Was mir in der jetzigen Diskussion noch besonders ungeschickt erscheint ist, daß der Kriegsdienst mit der Waffe vom anderen abgetrennt wird. Mir scheint, wenn jemand mit der Knarre irgendwo zur Bewachung von irgendeinem Gegenstand steht oder zu Verteidigungszwecken herangeholt wird, ist das lange nicht so militärisch, als wenn jemand mit hohem Akkordlohn eine Bombe nach der anderen fa" briziert, also keine Waffe trägt, aber kriegspolitisch viel schlimmere Dinge tut. [69]

Wenn Soldaten Mörder sind, dann leisten Zivis zumindest Beihilfe.


ZD

Häufig wird behauptet, ohne zwangsverpflichtete junge Männer bräche das Gesundheitswesen zusammen. Daraus wird gefolgert, der Zivildienst sei, unabhängig von seiner militärischen Verplanung, in friedlichen Zeiten ein notwendiges Übel. Angesichts einer derzeit hohen Arbeitslosenrate unter den examinierten Pflegekräften kann dies kaum durch mangelndes Personal begründet werden. Traut man den aktuellen wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema, so ist leicht erkenntlich, daß der Einsatz ausgebildeter Vollzeitkräfte anstelle der bisherigen Zivildienstleistenden volkswirtschaftlich wenn überhaupt nur sehr geringe Mehrkosten verursachen würden. [70] Statt dessen werden nun aber vorhandene Stellen im Widerspruch zur vorgeschriebenen Arbeitsmarktneutralität in zunehmendem Maße mit Zivis besetzt, weil die Dienststellen eben auf die subventionierten und damit betriebswirtschaftlich günstigen Zivildienstleistenden angewiesen sind. Das DRK in Marburg dokumentierte diesen Trend: "Durch verstärkten Einsatz von Zivildienstleistenden wird es möglich sein, weitere Einsparungen bei den Personalausgaben zu erreichen." [71] Alfred Lorenz, ÖTV-Personalrat im Krankenhaus Bremen Ost meinte "Beim Einsatz von Zivildienstleistenden in Krankenhäusern ist eine Arbeitsmarktneutralität praktisch nie gegeben... Immer sind die ZDL zu Aufgaben eingesetzt, für die auch regulär Personal eingestellt worden ist. ... Die Ziele des Zivildienstes mögen immer offen und in der Diskussion bleiben. Aus ihm jedoch einen einfachen Arbeitseinsatz in vorhandenen Betrieben, die gesetzlich vor- und genau beschriebene Aufgaben nach ebenso geregelten Vorgehensweisen wahrnehmen, zu machen, schwächt den Sinn der Kriegsdienstverweigerung und schwächt interessanter weise zugleich sowohl die Belegschaft der Krankenhäuser als auch Arbeitslose bei der Suche nach Arbeitsplätzen z. B. in eben diesen Krankenhäusern." [72] Neben der reellen Arbeitsplatzvernichtung werden durch diesen großen parallelen "dritten Arbeitsmarkt" die Löhne für das übrige Pflegepersonal niedrig gehalten, unter der quasi militärischen Disziplinarordnung der Zivis leidet das Klima auch bei den Angestellten. Aber auch die betreuten Menschen leiden: Qualifizierte Arbeit wird durch unqualifizierte und häufig auch unmotivierte Zivis durchgeführt und dadurch der "gefährlichen Pflege" Vorschub geleistet. Als besonders auffäliges - wenn auch sicherlich nicht herausragend tragisches - Beispiel muss hier wohl der Fall eines ZDL in einem externen "Zivi-Pool" gelten: Er legte, offensichtlich psychisch überlastet, seinen schwerbehinderten und suizidalen Patienten in eine Mülltonne, wo dieser erstickte. [73]

Parallel dazu werden die Betreuten gerade in ihrer Alltäglichkeit diskriminiert, indem Frauen von extrem jungen Männern gewaschen werden, die Assistenten für Behinderte Menschen häufig wechseln und ganz allgemein Hilfsbedürftige auf die Unterstützung Zwangsverpflichteter zurückgreifen müssen. Hier wird der Eindruck erweckt, Pflegebedürftige sein so unwert, daß bei ihrer Betreuung ruhig unwürdig vorgegangen werden darf.

Der Zivildienst wirkt gerade im sozialen Bereich nicht sozial, dagegen spricht allein schon sein Zwangscharakter. Geradezu antisozial ist jedoch seine Wirkung, die er auf die Bevölkerung ausübt: soziale Arbeit steht mehr denn je im Ruf, von normalen Menschen ohne Zwang nicht geleistet zu werden.

Als Zivi wäre mir verboten, mich als solcher politisch zu betätigen. Zusätzlich sind nach §41 Abs. 4 ZDG gemeinschaftliche Beschwerden untersagt. Ganz offensichtlich kann aus einer solchen Entmündigung keine politische Friedensarbeit stattfinden, diese kann vom Gesetzgeber auch gar nicht gewollt sein, gibt er doch jährlich Unsummen für die Kriegsbereitschaft Deutschlands aus; einen echten Friedensdienst mit einigen Tausend staatlich finanzierten potentiellen Wehrkraftzersetzern kann er sich nicht leisten. Gleichzeitig ist aber jeder Zivi ein Politikum: Er unterstützt durch seine bloße Existenz das Militär und darf dagegen nichts tun. Er ist nach §30 ZDG, "Dienstliche Anordnungen", zum Gehorsam verpflichtet, ohne ein reales Einspruchsrecht zur Hand zu haben. Die dahinter stehende militärische Befehlssystematik verhindert jegliche Eigenverantwortung und richtet sich so gegen jedes Engagement und soziales Verhalten. Vernünftiger weise sollte aber, auch gerade vor der Deutschen Vergangenheit, Eigenverantwortlichkeit gefördert und nicht wie hier unterdrückt werden.

Die Wehrpflicht wird politisch durchgesetzt, indem u. a. die politischen Straftatbestände "Fahnenflucht" und "Dienstflucht" angewandt werden, die nicht dem Schutz der Bürger vor einem Eingriff in ihre Rechte dienen. Die Entscheidung, den Zivildienst zu verweigern, ist insofern eine politische Entscheidung, als daß sie sich bewußt politischen Entscheidungen entgegenstellt.

Die Wehrpflicht in Deutschland steht in direkter Traditionsfolge der Wehrpflicht unter den Nazis. So sind z.B. die Urteile gegen Wehrmachtsdeserteure, Kriegsdienstverweigerer und WehrkraftzersetzerInnen immer noch nicht insgesamt aufgehoben, sondern den Betroffenen wird, wenn sie denn noch leben, eine mühsame Einzelfallprüfung zugemutet. [74]

Der Zivildienst ist Zwangsarbeit. Er beruht auf der Ausnahme von dem Zwangsarbeitsverbot durch Art. 12 GG durch die Kann-Bestimmung des Notstandsartikels Art. 12a Abs.1 GG, der Wehrpflicht. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention kennt diese Möglichkeit nur als Ausnahme vom regulären Verbot. [75] Übrigens gehen die Landesverfassungen teilweise wesentlich über das Bundesrecht hinaus, wenn es in ihnen z.B. heißt "Niemand darf zur Wehrpflicht gezwungen werden." [76] oder "Jeder Mann hat das Recht, Kriegsdienste zu verweigern, ohne daß ihm Nachteile entstehen dürfen." [77]


Fazit

Es geht mir um das Verhindern von Gewalt. Ich betrachte den Schritt der konsequenten Kriegsdienstverweigerung als einen Schritt, einen Anfang auf dem Weg zu einem Staat ohne Militär, auf dem Weg zu einer friedlicheren Welt. Es ist eine Frage des Gewissens, mich dem System der Militarisierung zu entziehen und mich so weit es in meinen Kräften steht dagegen zu stellen. Die Verweigerung aller Kriegsdienste, einschließlich des Zivildienstes und des "Freien Arbeitsverhältnisses" sind für mich ein wichtiger Schritt, nach diesen Grundprinzipen zu leben und sie zu verwirklichen. Ich sehe für mich als Gegner militärischer Auseinandersetzungen keinen anderen Weg, mich meinem Gewissen nach angemessen zu verhalten, als eben alle diese militärisch relevanten Zwangsdienste zu verweigern.

Es geht mir dabei ausdrücklich nicht um die konkreten Tätigkeiten, die ich als Zivildienstleistender zu erledigen hätte. Diese sind wichtig und haben einen hohen gesellschaftlichen Wert. Es kann aber nicht sein, daß diese Arbeit unter den oben genannten Bedingungen geleistet wird.

Es bleibt für mich auch nicht die Möglichkeit, erst im "Ernstfall" den Dienst zu verweigern: Die militärische Relevanz der Verweigerung des Zivildienstes liegt gerade im Vorfeld eines Krieges, sie liegt in dem deutlichen Bekenntnis, im Ernstfall nicht zur Verfügung zu stehen und somit einen Krieg schlechter planbar zu machen.

Die Logik des Krieges verlangt, daß der Soldat mehr Angst vor den Folgen der Desertion haben muß, als er vor den Folgen des Kampfes, den möglichen Tod, hat. Sie verlangt den sicheren Tod des Deserteurs. [78]

Diese Folge wird um so wahrscheinlicher, wenn im Kriegsfall für Wehrstraftaten nicht mehr die Zivilgerichte, sondern Militärgerichte zuständig sein werden. [79] Schon diese existentielle Vernichtung wirft den Menschen fast zwangsläufig auf sich selbst zurück und verhindert so einen über die individuelle Situation hinausgehenden Aspekt der Verweigerung. Die Verweigerung im Krieg hätte also immer die Qualität einer individuellen Verweigerungshaltung. Sie würde dadurch keinen Beitrag zum Frieden, sondern nur eine oberflächliche Beruhigung des eigenen Gewissens durch das Martyrium bedeuten. An dem eigentlichen Gewissensanspruch, nämlich den Krieg zu verhindern, ginge dieses Vorgehen vorbei; alle gesellschaftlichen Kritikpunkte wären zu diesem späten Zeitpunkt eh hinfällig. Mein Gewissen verlangt also ein Verhalten, das gesellschaftliche Prozesse auslösen kann. Daß ein Übertreten von Gesetzen dazu unter bestimmten Bedingungen und in gewissen Rahmen geeignet ist, ist mittlerweile gesellschaftswissenschaftlich anerkannt. [80]

Mir ist bewußt, daß auf meine Weigerung möglicherweise harte Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen folgen werden. Ich bin aber davon überzeugt, daß dies nicht zur Ausschaltung meines Gewissens führen darf. Ich stelle keine Rechnung auf nach dem Muster "lieber zu so und so viel verdonnert, als Zivildienst", sondern ich muß meinen innersten Überzeugungen Rechnung tragen und mich von den angedrohten Repressalien nicht von meiner Erkenntnis, von meinem Lebensweg weg, hin zu einem von mir als grundlegend falsch erkannten Verhalten zwingen lassen, eben weil diese Entscheidung auf meinem Gewissen beruht.

Ich hätte in einem Krieg keinerlei Möglichkeiten, auf das, was ich tun müßte, Einfluß zu nehmen. Ich wäre ganz offiziell meines Gewissens enthoben und müßte auf völlig undemokratische Art und Weise zustande gekommene Befehle gegen meinen Willen ausführen. Im Extremfall wäre ich gezwungen, Zustände zu erzwingen, die aus meiner Perspektive schlechter sind als die, die ich vernichte. Dabei wäre es fast schon egal, ob ich mich nun direkt mit dem Gewehr in der Hand zum Verbrecher mache, oder eben nur sehr aktiv mitwirke, denjenigen den Rücken frei zu halten, die die Waffe tragen. Bringe ich heute einen großen Teil meiner Zeit damit zu, menschliche Verhaltensformen zu leben und anderen näherzubringen, so würde ich durch einen Kriegsdienst diesem Lebensziel entgegenarbeiten.

Ich wäre nicht fähig, eine wie auch immer geartete Beteiligung an einem Krieg mit meiner Wertevorstellung und meinem Gewissen zu vereinen, ich müßte mich selbst als Menschen aufgeben, zeichnet doch gerade das Gewissen und die Moral als konkretes Resultat der Vernunft den Menschen gegenüber dem Tier aus.

Es kann für mich nur eine Position zu diesem Thema geben: Nie wieder Krieg!

Ich werde keine Zwangsdienste leisten, die mittelbar oder unmittelbar dem ermorden anderer Menschen dienen.




[1] Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e.V.: "Friede & Sicherheit. Ein Heft für die Schule 1998" Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden 1998. S. 11

[2] vgl: Schmidt, Helmut, Oberleutnand a.D., Bundeskanzer a.D.; Die Zeit o.O. o.Z.

[3] Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): "Verteidigungspolitische Richtlinien"; Bonn, 1992

[4] Nach: DFG-VK: "friedlicht" Nr. 42 S. 1

[5] nach: SZ vom 28.5.99 S. 13

[6] nach: Deichmann, Thomas in NOVO 41 sowie Einzel-Autopsie-Protokolle nach Konkret und BZ, Autopsiebericht in "Forensic Science International" nach Berliner Zeitung vom 17.01.01 und Monitor vom 08.02.01, junge Welt vom 10.02.01

[7] nach: PANORAMA vom 18.05.00, "Es begann mit einer Lüge", WDR, 08.02.01, OSZE-Beobachter Henning Hensch, interner Lagebericht des BMVg nach: WDR www.wdr.de/online/news/kosovoluege/stellungnahme.phtml

[8] FAZ 07.03.99, "Es begann mit einer Lüge", WDR, 08.02.01

[9] "Es begann mit einer Lüge", WDR, 08.02.01

[10] nach: SPIEGEL 2/00, PANORAMA vom 18.05.00, General a.D.Heinz Loquai am 24.11.00 in Kassel und nach "Es begann mit einer Lüge", WDR, 08.02.01

[11] vgl: Rambouillet-Abkommen  Art. 6, 8, 10: Besetzung ganz Jugoslawiens, General a.D.Heinz Loquai am 24.11.00 in Kassel

[12] nach: Deichmann, Thomas in NOVO 45

[13] nach: Happe, Volker in: Monitor vom 01.07.99

[14] Hamburger Abendblatt 17.01.01

[15] nach: Monitor vom 22.04.99, 18.01.01, DU aus verbrauchten Brennelementen enthält zwangsläufig Transurane sowie "Low Intensity Nuclear War" Telepolis vom 31.01.01

[16] Vgl.: Monitor vom 20.05.99, ARTE vom 28.2.20.15

[17] vgl. auch: Prof. Dr. Dr. Dieter Lutz, PD Dr. Reinhard Mutz: "Offener Brief an die Abgeordneten des deutschen Bundestages", Hamburg, 19.03.01

[18] ebd.

[19] Art. 2, Satz 3: "Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen"

[20] Art. 26 Abs. 1 "Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges"

[21] Art.2 Nr.4: absolutes Gewaltverbot ohne Ermächtigung nach Art. 39, 42 oder kollektive Verteidigung nach Art. 51 vgl.: Dr. Diether Deiseroth RiOVG a.D. in: NJW 1999 3084ff

[22] Nach: Monitor vom 22.04.99

[23] vgl. auch: Prof. Dr. Dr. Dieter Lutz, PD Dr. Reinhard Mutz: "Offener Brief an die Abgeordneten des deutschen Bundestages", Hamburg, 19.03.01

[24] Prof. Klare, Michael in: Monitor vom 22.04.99

[25] Prof. Czempiel, Ernst-Otto in: Monitor vom 1.4.99

[26] Bill Clinton: "Mit den Vereinten Nationen wenn möglich, ohne sie wenn notwendig?", 1993 nach: Monitor vom 22.04.99

[27] Monitor 9.9.99

[28] Norma Brown nach: "Es begann mit einer Lüge" WDR. 08.02.01

[29] Willi Wimmer in: Diskussionsrunde zu "Es begann mit einer Lüge", WDR, 08.02.01 nach: Berliner Morgenpost vom 11.02.01

[30] Lageanalyse des AAvom 19.03.99

[31] nach: Prof. Dr. Dr. Dieter S. Lutz: "Krieg nach Gefühl" in: FAZ, 15.12.00 S.47 Vgl.: OSZE nach "Es begann mit einer Lüge", WDR, 08.02.01

[32] vgl. auch: Prof. Dr. Dr. Dieter Lutz, PD Dr. Reinhard Mutz: "Offener Brief an die Abgeordneten des deutschen Bundestages" Hamburg, 19.03.01

[33] AG Tiergarten: 239 Ds 446/99 vom 2.3.00 nach: userpage.fu-berlin.de/~ami/extra/prozesse/begruendung.htm

[34] nach: Dieter S. Lutz: "Krieg nach Gefühl" in: FAZ, 15.12.00 S.47

[35] nach: Pressemitteilung IMI vom 22.05.00

[36] vgl: Admiral a.D. Schmähling,Elmar in der Strafanzeige an die StA Bonn o.Z.

[37] vgl: Admiral a.D. Schmähling,Elmar in der Strafanzeige an die StA Bonn vom 21.6.99

[38] vgl: Admiral a.D. Schmähling,Elmar in der Strafanzeige an die StA Bonn vom 24.4.99

[39] Nach: Conne Island: "Traditionsreich". illoyal Nr. 3 1998 S. 21

[40] Heuss, Theodor nach: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge. Bd.1. 1951 S.77

[41] Weber, Werner nach: Wahsner: "Erfassung und Integration als System. Militärische und zivile Dienstpflichten in der BRD"; Köln 1972. S. 56

[42] nach: Kaluzny, Walter: "Prozesserklärung"; Itzehoe 1998 S.6

[43] BVerfG nach: "Ohne Uns" 5/95. S. 23

[44] VG Münster nach: "Ohne Uns" 5/95. S. 23

[45] vgl.: Presseinfo 44/00 der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär

[46] vgl.: Spiegel online 27.04.01 www.spiegel.de/panorama/0,1518,130660,00.html, SZ vom 28.04.01 S.1

[47] Hitler, Adolf: "Mein Kampf". 1933

[48] Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e.V.: "Friede & Sicherheit. Ein Heft für die Schule 1998" Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden 1998. S. 28f.

[49] AP 3.9.99

[50] SZ vom 3.5.99 S.5

[51] Vgl.: WPflG §3 Abs.1 in: Verlag C. H. Beck (Red.): "Wehrpflicht und Soldatenrecht"; 23. Aufl., dtv, München 1991. S.19

[52] vgl.: BMI (hrsg.): "Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland"; Bonn 1972.

[53] "Weißbuch des Bundesverteidigungsministers"; Bonn, 1985.

[54] "Weißbuch des Bundesverteidigungsministers", Bonn, 1994. S. 133

[55] "Weißbuch des Bundesverteidigungsministers"; Bonn, 1994. S. 133

[56] nach: "ZDL Informationen" 4/88.

[57] Interwiev mit Hans Iven aus: "Zivilverteidigung" Nr 4 1974 S. 8. Der Bundesbeauftragte für den zivilen Ersatzdienst wird auf der Titelseite dieser Ausgabe übrigens als Bundesbeauftragter für Zivilschutz vorgestellt.

[58] Vgl. auch: "Bundestagdrucksache 3/34" §3 Abs. 1 "Aufgaben des Ersatzdienstes"

[59] nach: TKDV- Initiative Braunschweig (Hrsg.): "Wehrpflicht? Ohne uns" 6. Auflg., Selbstverlag, Braunschweig 1997. S.4

[60] Kreutzer, R.: "Der Ersatzdienst der Kriegsdienstverweigerer", in: Die öffentliche Verwaltung, Juni 1960. S. 418

[61] nach: Hahn, Ullrich in: "Themenheft II / 1989 der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer (K.A.K.)"

[62] Johanniter Unfallhilfe (Hrsg.): "Arbeitsmappe Pflegehilfsdienst" Kap. 18, Bonn 1990

[63] Vgl.: "Ärzte Zeitung" v. 11.10.1990

[64] Generaloberstabsarzt Dr. Demmer, Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: "Zivile Partnerkrankenhäuser verstärken die Medizinische Qualität und Leistungsfähigkeit des Sanitätsdienstes der Bundeswehr" in: das Krankenhaus; 6/99

[65] Vgl.: Boehm-Tettelbach, Wolfgang in: Verlag C. H. Beck (Red.): "Wehrpflicht und Soldatenrecht"; 23. Aufl., dtv, München 1991. S.XXI

[66] nach: Beslich W.: "Allgemeine Einführung zu den Gesetzen der zivilen Verteidigung"; Das Deutsche Bundesrecht I. P. 100. S.1 ff

[67] s. auch: Prof. Dr. Gottfried Mahrenholz, Ernst in: Zentralstelle KDV (hrsg.): "Der Widerstreit zwischen Wehrpflicht und Gewissen"; Bremen 1995. S.7

[68] BverwG NVwZ 1995. 496

[69] Heuss, Theodor nach: "Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge." Bd.1. 1951 S.77

[70] Vergl.: v. Boetticher, Dietmar: "Zivildienst und sozialer Bereich"; Bonn 1993; sowie Prof. Blandow, Jürgen: "Zivildienstleistende als Personalgruppe des Wohlfahrtswesens"; nach: "4/3"; 1994. S.63ff

[71] nach: "Ohne Uns"; 2/87.

[72] "ZDL-Informationen" 4/88. S. 53 ff

[73] vgl.: "Zivi unter Druck gesetzt?" Kreiszeitung Wesermarsch, 27.02.01 nach: z-netz.alt.zivildienst 27.02.01

[74] nach: "Frankfurter Rundschau" vom 21. 6. Und 30. 6. 95.

[75] nach: "Ohne Uns" 3/4 95. S.41

[76] aus: "Badische Verfassung" vom 12. 5. 1997 Art. 3

[77] aus: "Berliner Verfassung" von 1948 Art 21 Abs. 2

[78] Rupert Scholz spricht im offiziellen Grundgesetzkommentar denn auch ausdrücklich von der Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten.

[79] Vgl.: Boehm-Tettelbach, Wolfgang in: Verlag C. H. Beck (Red.): "Wehrpflicht und Soldatenrecht"; 23. Aufl., dtv, München 1991. S.XVIII

[80] Hier sei auf die Vielzahl der Bürgerrechtsbewegungen der Menschheitsgeschichte verwiesen, diese standen fast immer mit Gesetzen in Konflikt, ihre Ansprüche werden aber heutzutage häufig als legitim betrachtet.